Erst vor wenigen Tagen machte es ein Gerichtsurteil offiziell: E-Zigaretten sind keine Medikamente und können deshalb frei verkauft werden. Damit zog das Oberverwaltungsgericht Münster einen vorläufigen Schlussstrich unter eine Diskussion, die von Rauchern und Nichtrauchern seit einiger Zeit aufmerksam verfolgt wird. Denn beide Seiten profitieren von der elektrischen Zigarette, die für Raucher den vollen Rauchgenuss sicherstellt, die für Nichtraucher aber die unangenehmen Begleiterscheinungen vermeidet. Es steht zu erwarten, dass Anbieter wie Steamo in Zukunft noch einen größeren Zulauf erfahren, denn die E-Zigarette hat somit endgültig das Potenzial zum wirksamen Rauchersatz für starke Raucher.
Unter www.steamo.de finden passionierte Raucher dann auch ein breites Repertoire an Produkten rund um die elektrische Zigarette. Gleichzeitig geht die Internetpräsenz ausführlich darauf ein, wie Raucher und Nichtraucher von dem Genuss der innovativen Zigarette profitieren können. Wer sich rund um das heftig diskutierte Thema weitere Informationen verschaffen will, ist auf dieser Seite also an der richtigen Adresse. Denn tatsächlich ist die E-Zigarette zwar kein Medikament, doch sie wirkt für Raucher wie ein Nikotinersatz. Die Wirkung auf den Körper gilt als sehr ähnlich, Aussagen zu möglichen Langzeitschäden, wie man sie von Nikotin und Teer kennt, sind bisher nicht erforscht. Auf Raucher hat sie aber einen beruhigenden Einfluss, auch hält man etwas in den Händen, wenn diese beschäftigt werden wollen.
Für Nichtraucher sind die Auswirkungen beim Genuss der E-Zigarette weniger unangenehm als die klassische Zigarette. Der Tabakduft ist weniger intensiv, Kleidung, Haare und Haut nehmen den Duft der Zigarette also kaum auf. Der für Nichtraucher so unangenehme Raucherduft lässt sich mit dem Genuss einer E-Zigarette weitgehend vermeiden. Und auch der Schadstoffausstoß soll für Nichtraucher weniger gefährlich sein. Insbesondere bleibt die Atemluft nach Angaben von Experten weitgehend von Teer und Nikotin befreit. Somit ist der Konsum einer E-Zigarette auch in Anwesenheit von Kindern und von alten Menschen problemlos möglich. Selbst Personen mit Atemwegproblemen sollten durch das Rauchen der Zigarette nicht beeinträchtigt werden. Dies ist auch der Grund dafür, warum E-Zigaretten in öffentlichen Gebäuden nicht verboten sind. Während die klassische Zigarette nur noch in ausgewiesenen Räumen konsumiert werden darf, ist der Konsum von elektrischen Rauchwaren bisher nicht verboten. Somit kann man sie auch in Gesellschaft rauchen, die übliche Zigarette nach dem Essen darf also im Restaurant genossen werden. So verlieren Raucher in gewisser Weise sogar die häufige Stigmatisierung, mit der sie in der Öffentlichkeit zu kämpfen haben.
Für Raucher bieten E-Zigaretten neben der Verträglichkeit noch einen ganz anderen Vorteil. Mit Hilfe von Liquids erhalten elektrische Rauchwaren einen individuellen Geschmack. So wird aus der einfachen Zigarette ein Genuss von Vanille, Erdbeere und Pfefferminz. Das dürfte der Nachfrage nach den elektrischen Stäbchen noch einmal einen deutlichen Schub verleihen, denn diese Auswahl bieten klassische Zigaretten natürlich nicht.