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Europäische Esskultur im Zeichen der EU-Bio-Verordnung

Euro-Blatt

Jedes Land und jede Region hat seine eigene, sehr spezifische Esskultur. Meistens sind die geografischen Vorlieben für bestimmte Speisen in Jahrzehnten oder sogar Jahrhunderten langen Traditionen überliefert worden. Im 20. Jahrhundert fing es langsam an, dass sich die „Geschmacksgrenzen“ verschmolzen, nicht nur region- und länderübergreifend, sondern in Europa und der ganzen Welt. Dennoch sind bis heute die einzelnen Länder und Regionen durch ihre ganz spezifischen Lebensmittel, Getränke und Gerichte deutlich von einander zu unterscheiden. Unabhängig, ob eine Speise süß oder herzhaft ist, welche Zutaten sie enthält, ob sie warm oder kalt und zu welcher Jahreszeit genossen wird, kann diese aus ökologischen oder konventionellen Lebensmitteln und Zutaten bestehen. Ökologische Lebensmittel sind europaweit, in der Europäischen Union (EU) über die EU-Bio-Verordnung geregelt.

EU-Bio-Verordnung

Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein neues Recht in der Europäischen Union im Bereich der ökologischen Lebensmittel und Getränke. Es gilt für Regeln im Anbau, der Produktion, der Kontrolle und auch in der Kennzeichnung von kontrolliert ökologisch erzeugten Lebensmitteln und Getränken. Einige der Regelungen sind jedoch erst ab dem 1. Juli 2010 verbindlich umzusetzen. Wie auch das sogenannte Euro-Blatt.

Euro-Blatt als Logo seit 2010

Seit 2010 gibt es ein neues, einheitliches EU-Bio-Logo. So sind in Europa alle Bio-Lebensmittel einheitlich mit dem Euro-Blatt aus weißen Sternchen auf grünem Hintergrund gekennzeichnet. Das Logo schafft Vertrauen für die Verbraucher. Es steht für nachvollziehbare Herkunft und hohe Qualität. Dieses Logo ist für jeden, der ökologische Produkte anbaut, produziert und vermarktet vorgeschrieben.

Europäische Esskultur im Zeichen der EU-Bio-Verordnung

Europäische Esskultur im Zeichen der EU-Bio-Verordnung
Bild: Flickr.com BY © krossbow

Egal, ob ein großer Lebensmittelkonzern, ein mittelgroßer Landwirtschaftsbetrieb oder ein kleiner Tante-Emma-Bio-Laden, jeder der mit Bio-Qualität arbeitet, muss sich an die Vorgaben halten. Mit dem Bio-Logo kann aber auch wunderbar geworben werden. Vor allem kleine Betriebe und Geschäfte, sollten sich mit dem „Plus“ der ökologischen Produkte hervorheben. Nicht nur auf der Lebensmittelverpackung, wo es vorgeschrieben ist, sondern auch auf Flyern, Briefpapier, Visitenkarten oder Stempeln – beispielsweise über Trodat Stempel zu bestellen – kann das Logo ein gutes Werbungselement sein. Das Logo gilt für alle verpackten, kontrolliert ökologischen Lebensmittel in der EU. Bei Bio-Lebensmitteln, die unverpackt sind und aus der Europäischen Union stammen oder auch importiert werden, ist die Kennzeichnung über das EU-Bio-Logo fakultativ. Das Logo stellt im Rahmen des EU-Rechts eine Gemeinschaftskollektivmarke dar und kann über die Internetpräsenz der Europäischen Kommission im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung herunter geladen werden.

Öko-Kontrollstellen-Nummer als sicheres Merkmal

Ein weiteres sicheres Merkmal für kontrolliert ökologische Qualität stellt die Öko-Kontrollstellen-Nummer dar. Diesen Code gibt es in der ganzen Europäischen Union für ökologische Lebensmittel und Getränke. Er muss auf der Verpackung angebracht sein. Für Deutschland beginnt er beispielsweise mit „DE-ÖKO“ dann folgt ein dreistelliger Zahlen-Code der jeweiligen Kontrollstelle.

Auch wenn die Esskultur einzelner Länder in Europa weiterhin sehr unterschiedlich ist, die Rahmenbedingungen für den Anbau, die Produktion, die Verpackung und Kennzeichnung von kontrolliert ökologischen Lebensmitteln und Getränken sind EU-weit einheitlich geregelt.